Hin- statt Wegsehen

Allgemein werden im Kinderschutz vier Gefährdungsarten unterschieden, welche einzeln, jedoch auch in Kombination vorkommen können:

 

Körperliche Misshandlung = „alle Handlungen […], die zu körperlichen Verletzungen oder gar zum Tod des Kindes führen können“ (ProPK, 2023, S. 9)

Seelische Misshandlung = u.a. „wiederkehrende Äußerungen oder Verhaltensweisen, die Kinder ängstigen, sie herabsetzen oder überfordern“ (ProPK, 2023, S. 10)

Vernachlässigung = „wenn Kinder das für ihre körperliche und seelische Entwicklung notwendige Maß an Zuwendung, Schutz und Fürsorge nicht oder nicht ausreichend erhalten“ (ProPK, 2023, S. 11)

Sexueller Missbrauch / Gewalt = „jede sexuelle Handlung, die an oder vor Mädchen und Jungen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können“ (UBSKM, 2019 zit. n. dsj, 2021, S. 14)

  • Nutzen von Machtposition zur Befriedigung eigener Bedürfnisse
  • Achtung: Sexueller Missbrauch v. Schutzbefohlenen laut §174 StGB (sexuelle Handlungen mit / vor zur Erziehung oder Betreuung untergeordneten Minderjährigen)

 

Die nachfolgende Tabelle soll mögliche Symptome der unterschiedlichen Gefährdungsarten darstellen. Dabei ist darauf zu achten, dass nicht jedes Symptom bei jedem Kind oder Jugendlichen zutreffen muss und teilweise auch weitere Symptome hinzukommen können. Es gilt, wachsam zu sein und genau zu beobachten, um voreilige Schlüsse zu vermeiden! Bei Unsicherheit kann es immer hilfreich sein, eine Expertin oder einen Experten hinzuzuziehen und sich lieber ein Mal zu viel zu melden!

 

Gefährdungsart Anhaltspunkte

Körperliche Misshandlung und / oder seelische Misshandlung

(vgl. ProPK, 2023)

–       Angst vor dem Zuhause

–       Kontaktscheue

–       (scheinbar grundlose) Aggressivität

–       starker Leistungsabfall

–       Sprachstörungen / Entwicklungsrückschritte

–       häufige (oft unentschuldigte) Fehlzeiten

–       ständige (oft unterschiedlich alte) Verletzungen

–       Verbergen „nackter“ Körperstellen (z.B. langärmlige Shirts)

Vernachlässigung

(vgl. ProPK, 2023)

–       altersunangemessen lange draußen / darf nicht raus / wird nicht in Wohnung gelassen

–       keine festen Zuhause-Zeiten

–       Entwicklungsmängel

–       angetrunkene Eltern

–       schmutzige, zu kleine oder unpassende Kleidung

–       riecht unangenehm

–       hungrig

–       krank, keine regelmäßigen Arztbesuche

–       abwehrende Haltung zu sozialen Kontakten

–       anhänglich und distanzlos

Sexuelle Gewalt

(vgl. dsj, 2021)

–       Konzentrationsstörungen

–       ständige Müdigkeit

–       (scheinbar übertriebene) Wachsamkeit

–       Schreckreaktionen

–       Reizbarkeit / Wutausbrüche

–       Vermeidungsverhalten / Rückzug

–       extremes Leistungsverhalten

–       geistige Abwesenheit

–       Suchttendenzen

 

Im Sportverein zum Beispiel:

Physische Gewalt

Psychische Gewalt

Vernachlässigung

Sexualisierte Gewalt

-geschüttelt / geschlagen werden

-umgerissen werden

-verletzt / krank mitmachen müssen

-abwertende Spitznamen

-Kritik der Figur

-ignoriert werden

-Sachen beschädigen

-fehlende Versorgung

-unsichere Ausrüstung

-Ignorieren von Bedenken

-ungewollte Massage

-Entblößung

-(Oral-) Sex

-anzügliche Bemerkungen

 

Die sichersten Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung können uns jedoch die Betroffenen selbst geben, indem sie sich trauen, über die Missstände zu sprechen. Dies erfordert allerdings viel Mut! Hier heißt es vor allem: Glauben schenken, Dokumentieren, Hilfe zu Rat ziehen!

 

Risikofaktoren / Täterstrategien (vgl. dsj, 2021) kennen:

Eine kleine Auswahl möglicher Risikofaktoren und Täterstrategien:

Risikofaktoren v.a. Familie (vgl. ProPK, 2023)

Täterstrategien Sex. Gewalt (vgl. dsj, 2021)

–       Lebensgeschichte / -situation (z.B. eigene neg. Erfahrungen, schwierige Lebensumstände)

–       besonderer Betreuungsbedarf Kinder (z.B. Behinderung)

–       Familienkrisen / -konflikte (Überforderung)

–       häusliche Gewalt (Paargewalt -> seelische Gewalt Kind)

1.    „Grooming“ (Aufmerksamkeit schenken, Abhängigkeit herstellen, Schuldigkeit provozieren)

2.    Austesten der Grenzen und erste Übergriffe (durch Ausnutzen Machtposition)

3.    emotionale Erpressung (durch Ausnutzen Machtposition)

è nach Außen vorbildliches Auftreten

Literaturquellen:

Deutsche Sportjugend im DOSB e.V. (dsj) (2021). Safe Sport – Ein Handlungsleitfaden zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Grenzverletzungen, sexualisierter Belästigung und Gewalt im Sport. Deutsche Sportjugend.

Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) (2023): Kinder schützen. Eine Handreichung für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes.

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