Die
Mitgliedschaft

 

Satzungen und Ordnungen

Mitgliedsbeiträge

gemäß der Beitragsordnung

Basketball

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren

Monatsbeitrag 17,50 EUR
1/2 Jahresbeitrag 105,00 EUR
Jahresbeitrag 198,00 EUR
Aufnahmegebühr 30,00 EUR

Schüler*, Azubis*, Sozialdienstleistende*, Studenten* (18 bis 27 Jahre)

*Der Nachweis über das aktuelle Ausbildungsverhältnis (Schüler, Azubis, Studenten, Sozialdienstleistende zwischen 18 und 27 Jahren) ist jeweils zum 01.11. und 01.05. jeden Jahres vorzuweisen. (s. Beitragsordnung §3.2)

Monatsbeitrag 19,00 EUR
1/2 Jahresbeitrag 114,00 EUR
Jahresbeitrag 216,00 EUR
Aufnahmegebühr 30,00 EUR

Erwachsene ab 18 Jahren

Monatsbeitrag 22,50 EUR
1/2 Jahresbeitrag 135,00 EUR
Jahresbeitrag 258,00 EUR
Aufnahmegebühr 40,00 EUR

Familienbeitrag bis 18 Jahre

Monatsbeitrag 15,00 EUR
1/2 Jahresbeitrag 90,00 EUR
Jahresbeitrag 168,00 EUR
Aufnahmegebühr 30,00 EUR

Familienbeitrag je Erwachsenen

Monatsbeitrag 20,00 EUR
1/2 Jahresbeitrag 120,00 EUR
Jahresbeitrag 228,00 EUR
Aufnahmegebühr 40,00 EUR

Freizeit

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren

Monatsbeitrag 7,00 EUR
1/2 Jahresbeitrag 42,00 EUR
Jahresbeitrag 72,00 EUR
Aufnahmegebühr 15,00 EUR

Schüler*, Azubis*, Sozialdienstleistende*, Studenten* (18 bis 27 Jahre)

*Der Nachweis über das aktuelle Ausbildungsverhältnis (Schüler, Azubis, Studenten, Sozialdienstleistende zwischen 18 und 27 Jahren) ist jeweils zum 01.11. und 01.05. jeden Jahres vorzuweisen. (s. Beitragsordnung §3.2)

Monatsbeitrag 9,00 EUR
1/2 Jahresbeitrag 54,00 EUR
Jahresbeitrag 96,00 EUR
Aufnahmegebühr 15,00 EUR

Erwachsene ab 18 Jahren

Monatsbeitrag 12,50 EUR
1/2 Jahresbeitrag 75,00 EUR
Jahresbeitrag 138,00 EUR
Aufnahmegebühr 20,00 EUR

Allgemein

Fördernde Mitglieder

Jahresbeitrag 80,00 EUR

Ehrenmitglieder
Beitragsfrei

FAQ

Wie kann ich Mitglied werden?

Wir benötigen einen ausgefüllten Aufnahmeantrag, sowie das SEPA-Lastschriftmandat im Original. Aufnahmeanträge erhältst du bei deinem Trainer oder kannst dir dieses bequem aus dem Bereich Downloads als PDF ausdrucken. 

Die Ausgefüllten Formulare gibst du dann einfach beim Training deinem Betreuer oder deiner Betreuerin, diese leiten den Antrag dann an uns weiter.

Wie hoch sind die Beiträge?

Das ist abhängig davon, wie alt Du bist und in welcher Abteilung Du spielen möchtest.

Die Mitgliedsbeiträge sind in der Beitragsordnung und im Abschnitt “Mitgliedsbeiträge” genau definiert.

Wann wird das SEPA-Lastschriftverfahren angewendet?

Das SEPA-Lastschriftverfahren wird bei einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten bei einer Mitgliedschaft angewendet.

Kann ich auch Mitglied werden ohne am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen?

Nein, das ist nicht möglich.

Ich habe vorher bei einem anderen Verein gespielt, was muss ich tun um eine Teilnahmeberechtigung für den TSC Spandau zu bekommen?

Eine Freigabe muss persönlich beim alten Verein gestellt werden. Wir sind nicht berechtigt die Freigabe im Auftrag eines Spielers zu beantragen. Ist die Freigabe erteilt informiere uns bitte mit einer E-Mail an sportwart@tsc-spandau.de

Auszug aus der DBB-Spielordnung:

§ 23 [Freigabe]

(1) Bei einem Vereinswechsel wird einem Spieler, dessen Teilnahmeberechtigung erloschen ist, eine Teilnahmeberechtigung für einen anderen Verein erteilt.

(2) Besitzt der Spieler noch eine Teilnahmeberechtigung, ist die Freigabe des bisherigen Vereins erforderlich.

(3) Erfolgt die Freigabe nicht innerhalb von drei Wochen, gilt sie als erteilt.

§ 24 [Vereinswechsel]

(1) Vereinswechsel von Spielern, die im laufenden Wettbewerb eine Teilnahmeberechtigung besaßen, sind nur vom 01.07. bis zum 31.01. zulässig. Dies gilt auch für den Wechsel aus einem anderen Basketball-Spielbetrieb zu einem Verein innerhalb des DBB.

(2) Ein Spieler kann eine Teilnahmeberechtigung für einen Verein nur erhalten, wenn er

a) durch Bestätigung seines Landesverbandes nachweist, dass er während des Wettbewerbs noch nicht für eine Mannschaft dieses Vereins zum Einsatz gekommen ist oder

b) eine Sonderteilnahmeberechtigung für diesen Verein besitzt.

(3) Bei Übertragung von Teilnahmerechten an einen anderen Verein und bei Bildung einer Spielgemeinschaft ist eine Freigabe nicht erforderlich.

Gibt es die Möglichkeit eine Förderung über das Bildungspaket zu beantragen?

“Freizeit, Kultur und Sport:Für die Mitgliedschaft im Sportverein, Musikschule oder ähnlichen Freizeiteinrichtungen wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ein monatliches Budget von 10 Euro bereitgestellt.”

Quelle: https://www.bildungsxperten.net/ratgeber/10-antworten-zum-bildungspaket/

Bitte senden Sie eine E-Mail mit der Bitte um Informationen oder der Zusendung eine Bestätigung der aktiven Mitgliedschaft an info@tsc-spandau.de

Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Bitte senden Sie uns die Kündigung postalisch unter Angabe des Namens und der Mitgliedsnummer zu.

Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum 30.6. und 31.12. (s. Satzung §4.5 und Beitragsordnung §5)